Wann findet die Wahl zum Oberbürgermeister in Dresden statt?
Die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden findet am Sonntag, den 12. Juni 2022, statt. Falls beim ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält, findet am 10. Juli ein zweiter Wahlgang statt.
Wer darf zur Wahl antreten?
Für diese Oberbürgermeisterwahl können Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
"Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat." Sächsische Gemeindeordnung §49
Wie bewirbt man sich?
Die Vorschläge können schriftlich (wahlvorschlaege@dresden.de) oder persönlich eingereicht werden. Zur persönlichen Einreichung der Wahlvorschläge muss ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0351-4881101 oder per E-Mail an wahlvorschlaege@dresden.de möglich.
Welche Formulare muss man als Bewerber ausfüllen?
Alle notwendigen Formulare findet man auf der Webseite der Landeshauptstadt Dresden.
Braucht man Unterschriften von Unterstützern?
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 240 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden durch eine Unterschrift unterstützt werden. Der Wahlvorschlag des Amtsinhabers und Wahlvorschläge von Parteien oder Wählervereinigungen, die seit der letzten Wahl im Sächsischen Landtag oder im Dresdner Stadtrat vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.
Bis wann läuft die Bewerbungsfrist?
Bewerbungen können bis zum 7. April 2022, 18 Uhr eingereicht werden
Wo und wann kann man Unterstützungsunterschriften leisten?
Unterschriften zur Unterstützung kann man nur persönlich bei der Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Theaterstr. 13, Zimmer E/033.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 9.00 - 12.00
Mo und Mi 13.00 - 15.30
Di und Do 13.00 - 18.00
Wo steht das alles amtlich?
Alle notwendigen Informationen wurden am 3. März 2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden veröffentlich.